KG – Kommanditgesellschaft
(Kapitalgesellschaft)
 
Die Kommanditgesellschaft wird im Gegenteil zum beispielsweise deutschen oder österreichischen Recht in der Slowakei als eine reine Kapitalgesellschaft betrachtet. Aufgrund dieses Unterschieds kann die Gründung einer Kommanditgesellschaft aus steuerlichen Gründen vorteilhaft sein, und zwar insbesondere für österreichische und deutsche Unternehmer, die sich entscheiden, in der Slowakei eine Herstellungstätigkeit zu betreiben bzw. gewisse Arten von Dienstleistungen zu erbringen.
 

Gesellschafter:
Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sind die Komplementäre und Kommanditisten (100%-tige ausländische Beteiligung ist möglich).
 
 
Anzahl der Gesellschafter:
Komplementäre: unbegrenzt
Kommanditisten: 1 – 50
 
 
Stammkapital:
Das Stammkapital einer Kommanditgesellschaft muss mindestens 10.000 SKK betragen. Die Verwendung des Stammkapitals bei der unternehmerischen Tätigkeit ist zulässig. Die Erlassung einer Bestätigung, dass das Stammkapital einbezahlt wurde, an den beauftragten Gesellschafter ist dabei als genügend zu betrachten.
 
 
Haftung:
Die Komplementäre haften für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft unbegrenzt. Die Kommanditisten haften für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft ähnlich wie die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, d.h. nur bis in die Höhe der nicht einbezahlten Einlage ins Stammkapital.
 
 
Statutarisches Organ:
Komplementäre
 
 
Aufsichtsrat:
nicht zwingend
 
 
Sitz:
Die Errichtung eines registrierten Sitzes ist erforderlich.  
 
Sollten Sie keine eigenen Räumlichkeiten für die Errichtung einer Kontaktadresse haben, stehen wir Ihnen mit unserer Dienstleistung des Angebots von registrierten Sitzen (sog. virtuelles Büro) gerne zur Verfügung.
 
 
Gewerbeschein:
Eine Registrierung bei dem Gewerbeamt ist erforderlich (Gewerbeträger ist die KG).
 
 
Handelsregister:
Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
 
 
Steuerpflicht:
19% Körperschaftssteuer (keine zusätzliche Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne in der Slowakei)
 
 
Empfehlenswert:
Für alle Unternehmer, die in der Slowakei eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtssubjektivität zu errichten beabsichtigen.