Zweigniederlassung in der Slowakei
 
Die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist eine Form der formellen Vertretung einer ausländischen Gesellschaft in der Slowakei.
 
Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft ist, dass die Zweigniederlassung über keine Rechtssubjektivität verfügt. Die unternehmerischen Tätigkeiten werden daher im Namen des ausländischen Unternehmens ausgeübt.
 
Die Zweigniederlassung wird durch den sog. Leiter vertreten. Kein Stammkapital ist erforderlich.
 
Die Errichtung eines registrierten Sitzes ist erforderlich. Sollten Sie keine eigenen Räumlichkeiten für die Errichtung einer Kontaktadresse haben, stehen wir Ihnen mit unserer Dienstleistung des Angebots von registrierten Sitzen (sog. virtuelles Büro) gerne zur Verfügung.
 
Eine Registrierung bei dem Gewerbeamt sowie eine Handelsregistereintragung sind erforderlich (der Gewerbeträger ist die Zweigniederlassung).
 
Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist für alle Unternehmer empfehlenswert, die in der Slowakei zwar eine formelle Vertretung haben wollen, die allerdings nicht beabsichtigen, eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtssubjektivität zu errichten. Die Errichtung einer Zweigniederlassung hat im Vergleich mit der Gründung einer Tochtergesellschaft (zum Beispiel in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) derzeit jedoch keine wesentlicheren Vorteile.